Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Abrechnung der Kosten erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei sehr zeitintensiven oder komplexen Leistungen, können die Leistungen bis zum 3-fachen Satz seit dem 22.11.2022 im Notdienst (siehe Unten) auch bis zum 4-fachen Satz berechnet werden. Nur so können wir, da wir auch an die Vorgaben des Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetzes gebunden sind, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung unserer Patienten und unser großes Leistungsspektrum gewährleisten.

 

Die GOT können Sie auf der Internetseite der Bundestierärztekammer  oder hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechnung nicht nur aus den tierärztlichen Leistungen, sondern auch aus den verbrauchten Materialien, Medikamenten und eventuellen Futterkosten (z.B. bei längerem stationärem Aufenthalt) zusammensetzt.

 

Nach der Erstuntersuchung informieren Sie unsere Tierärzte über die notwendigen Behandlungen und Maßnahmen, eventuelle weitere Diagnostik und Sie erhalten eine grobe Kostenschätzung. Beachten Sie bitte, dass der gesamte Rechnungsbetrag am Ende eines Termins oder bei Abholung eines stationären Patienten sofort beglichen werden muss. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Teilen Sie uns eine eventuelle Kostenobergrenze bitte vor Behandlungsbeginn mit. Alle finanziellen Angelegenheiten werden durch unser Personal vertraulich behandelt.


Notdienst und Notdienstgebühren

Die tierärztliche Versorgung im Notdienst hat sich bundesweit verschlechtert. Immer mehr tierärztliche Kliniken können durch die gestiegenen Personalkosten keine 24-Stunden-Versorgung an sieben Tagen pro Woche mehr anbieten. Auf diese angespannte Situation hat der Gesetzgeber reagiert und am 14.02.2020 eine Änderung der GOT verabschiedet. Diese Regelungen sind für alle praktizierenden Tierärzte verpflichtend.

Daher sind wir gesetzlich verpflichtet, bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (zzgl. 19% MwSt) zu berechnen. Zusätzlich müssen alle tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens zum 2-fachen und bis zum 4 fachen Satz der GOT berechnet werden.

Die Notdienstzeiten sind wie folgt:

 

Außerhalb dieser Zeiten wird, auch wenn Sie als Notfall zu uns kommen, keine Notdienstgebühr erhoben und nach dem bis zu 3-fachen Satz der GOT abgerechnet.

 

Erfahren Sie "HIER" woran Sie einen Notfall erkennen können und an wen Sie sich wenden können.

 

 

 

 

 

 

Diese Auflistung der Gebühren orientiert sich an der Information für Tierbesitzer der LMU München - Tierärztliche Fakultät für klinische Tiermedizin (Medizinische Kleintierklinik). Diese können Sie "hier" einsehen.